Das Thema Geldentwertung und damit verbunden der Kaufkraftverlust wird in den meisten Pensionszusagen vernachlässigt.
Wenn man vor 45 Jahren mit € 1.000,- etwas gekauft hat, muss man aktuell für die gleiche Ware das 4 bis 5-fache dafür ausgeben. Dies ist aber genauso bei Pensionszusagen einzurechnen.
Es nützt nichts wenn man zum Abschlusszeitpunkt sich eine Rente von monatlich € 1.000,- zugesichert hat und dies dann viele Jahre später nur einem Drittel oder der Hälfte an Kaufkraft entspricht; und oben drauf noch Brutto, da nimmt die Finanz auch noch einiges herunter.
Wir schauen, dass der erwartbare Kaufkraftverlust mit eingerechnet wird und auch die Wertentwicklung der Rückdeckungsversicherung entsprechend hoch ist, damit zum Pensionsantritt ausreichend Kapital für einen sorgenfreien Lebensstil zur Verfügung steht.